Ablauf & Bezahlung

Was Du wissen musst

Die erste gemeinsame Stunde, auch „Erstgespräch“ genannt ermöglicht ein gegenseitiges Kennenlernen. Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist es wichtig, dass die „Chemie“ zwischen uns stimmt. In dieser Stunde klären wir zudem Dein Anliegen und finden heraus was Dich zu mir führt. Du erhältst erste Einblicke in meine Arbeitsweise und einen Ausblick über unsere mögliche psychotherapeutische Arbeit. Mir ist wichtig, Dir einerseits den vertrauensvollen und angenehmen Rahmen und andererseits den nötigen Abstand zu bieten, so dass Du eine gute Basis hast, mit und an Dir zu arbeiten.

In jeder Sitzung erhältst Du Anregungen für den Alltag und „seelisches Werkzeug“ für Deine jeweilige Situation(en). So können sich die neu gewonnen Ressourcen im Leben etablieren. Du integrierst neue, hilfreiche und stärkende Verhaltens, Denk- und Gefühlsmuster in Deinem Leben.

Am Ende des Erstgespräches kann ich eine realistische Einschätzung geben, welchen zeitlichen Rahmen Du einkalkulieren kannst. Sitzungen in einem regelmäßigen Rhythmus haben sich bewährt. Je nach Anliegen und Bedarf des Einzelnen sind anfangs wöchentliche Sitzungen hilfreich. Später können die Sitzungen auch zwei- oder dreiwöchentlich stattfinden. Oft reichen bereits ein paar Stunden um entsprechende Veränderungen zu bewirken.

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich der Schweigepflicht (1. Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH); Artikel 3)

 

Honorar

Das Honorar ist im Anschluss an jede Sitzung bar zu entrichten. Du erhältst auf Wunsch eine Quittung oder bei Bedarf eine Rechnung zur Einreichung bei Deiner Versicherung. Psychotherapie ist nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Stand: 01.10.2023

Erstgespräch

 

60 Minuten

120 EUR

 

 

Therapeutische Sitzung

 

60 Minuten

120 EUR

 

Coaching

 

60 Minuten 180 EUR

 

Integrative Hypnose

 

Erstgespräch & Anamnese (pauschal - ca. 1,5 Stunden)

200 EUR

Hypnosesitzung

150 EUR

 

 

Terminabsage

Eine Absage bis zum Vorabend des Termins ist kostenfrei. Im Falle einer Absage am Tag des Termins, ebenso bei einer fehlenden Terminabsage und Terminversäumung ist das gesamte Honorar zu begleichen.

 

Kostenerstattung

Selbstzahler

Prinzipiell ist jeder Klient zunächst Selbstzahler unabhängig ob die entsprechende Krankenversicherung die Kosten übernimmt.

Dein Vorteil: Formalitäten spielen keine Rolle. Z.B. bei Abschluss von Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Krankenzusatzversicherungen oder auch wenn Du Dich für den Staatsdienst bewirbst, werden häufig Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen gestellt. Du entscheidest selbst über den Umgang mit Informationen und Daten Deines Vertrauens.

 

Private Krankenversicherung

Private Versicherungsträger oder Zusatzversicherungen erstatten die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen einer Psychotherapie ganz oder zum Teil. Die Leistungen der zahlreichen Versicherungen sind allerdings sehr unterschiedlich. Bitte informiere Dich bei Deiner Versicherung, ob und welche Leistungen erstattungsfähig sind.

 

Gesetzliche Krankenkasse

Die Behandlungskosten werden bislang nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet, können jedoch als Sonderausgabe/außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Beratungen und Coaching kannst Du als Werbungskosten steuerlich absetzen.